Der Studienumfang für das Hauptfach Informatik beträgt 64 SWS, davon entfallen 30 SWS auf das Grundstudium und 34 SWS auf das Hauptstudium. Die Zwischenprüfung besteht aus einer Hausarbeit, im Hauptstudium sind u.a. Leistungsnachweise, zwei Prüfungen sowie eine Studienarbeit zu erbringen. Näheres regelt die entsprechende Vereinbarung zum Hauptfach Informatik vom 28.2.2000 (überarbeitet am 21.4.2005). Bis auf Weiteres kann das Hauptfach B nur über einen Einzelantrag gewählt werden, der beim zuständigen Magisterprüfungsamt einzureichen ist. Außerdem ist jeweils die schriftliche Zustimmung der Informatik einzuholen.
Hinweis (Stand: 14.6.2006): Laut Magister-Prüfungsordnung sind eine mdl. Prüfung und eine schriftliche Klausur erforderlich. Laut der Vereinbarung "Informatik für das Hautfach B" können beide Prüfungen mündlich absolviert werden. Die betroffenen Studierenden sollten rechtzeitig mit mir Rücksprache nehmen. Gez. Prof. Dr. B. Müller-Clostermann